§ 1 Mietzeitraum/Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter für den untenstehenden Zeitraum das Vereinshaus mit der Raumkombination obere Etage, Toiletten und Treppenhaus für eine private Feierlichkeit nachstehend „Veranstaltung“ genannt. Der Mieter hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften einschließlich der Sperrstunde und des Versammlungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in eigener Verantwortung einzuhalten. Er erkennt die Bestimmungen zum Schutze der Jugend an und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Der Mieter ist gegebenenfalls für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich. Er hat den Vermieter im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.
§ 2 Mietkosten
Die Mietkosten pro Tag betragen 150 Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser und Heizung enthalten.
§ 3 Untervermietung
Untervermietungen sind nicht gestattet. Der Mieter versichert, dass er das Vereinshaus nur für den unter § 1 angegebenen Zweck nutzt . In anderem Falle kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter ist schadensersatzpflichtig.
§ 4 Übergabe der Mietsache
Der Mieter erhält nach Bestätigung dieses Mietvertrags alle Informationen zum Zugang zu dem Vereinsheim. Der Mieter haftet für alle anlässlich seiner Veranstaltung beschädigten oder fehlenden Einrichtungsgegenstände.
§ 5 Dekoration
Ausschmückung und Dekoration bei Veranstaltungen bleibt auf das Dekorieren der Tische beschränkt. Antackern, annageln oder ankleben usw. von Dekorationsgegenständen ist grundsätzlich untersagt.
§ 6 Reinigung
Die im Haus benutzten Räume werden vom Mieter müllfrei und besenrein übergeben. Die Gläser – und Geschirrreinigung, sowie das Waschen der Geschirrtücher sind vom Mieter vorzunehmen. Die Reinigung ist von der Reinigungskraft des MSV Meckenheim vornehmen zu lassen. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Eine Stunde Reinigungsarbeit kostet 20,- Euro. Sofern die Reinigungszeit mehr als eine Stunde übersteigt, sind die zusätzlichen Kosten vom Mieter zu tragen. Die vom Mieter mitgenutzten Außenflächen sind von diesem sorgfältig zu säubern.
§ 7 Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine Gäste , seine Beauftragten und sonstige Dritte (z.B. Lieferanten) schuldhaft verursacht werden. Der Mieter sowie die in Absatz 1 bezeichneten Personen haften insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen Dritter, die auf dem Anwesen des Vereins entstehen.
Der Mieter hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die von Besuchern der Veranstaltung, von mit der Vorbereitung, der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung beauftragten Personen oder von sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, freizustellen.
§ 8 Kaution und Mietzahlungen
Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 300€ zu entrichten. Sie wird zurückerstattet, wenn die Räume und die genutzten Außenanlagen in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Nach Bestätigung dieses Mietvertrags werden 450 Euro (enthalten sind 300 Euro Kaution und 150 Euro Miete) durch den Vermieter per Lastschrift eingezogen. Der Mieter hat dafür das untenstehende Lastschriftmandat auszufüllen. Die Reinigungskosten betragen zusätzlich mind. 20 Euro, sind abhängig vom Grad der Verschmutzung und werden nach der Rückübergabe fällig.
§ 9 Müllentsorgung
Der bei der Veranstaltung anfallende Müll ist durch den Mieter zu entsorgen , d.h. die Müllbeutel sind mitzunehmen . Bei Nichtentsorgung werden die dem Vermieter dafür anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 10 Verschiedenes
1. In allen Räumen des Vereinshauses gilt ausdrückliches Rauchverbot.
2. Das Befahren des Anwesens mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
3. Nebenabreden sind nicht getroffen worden